Im Land des ewigen „ja, aber…“
Nach dem Krieg galt für die Schwulenverfolgung in Deutschland kein „Nie wieder!“, sondern ein „Recht so!“ Der §175 blieb. Die politische Hetze, die polizeiliche Verfolgung, die moralische Ächtung und der soziale Tod bei bloßer Verdächtigung blieben.
Nicht wenige Schwule, die den
Auslöschungsversuch der Nazis überlebt hatten, standen erneut den selben
Richtern gegenüber wie damals. Deutschland hatte sich selbst die Menschenwürde
ins Gewissen und in die Verfassung geschrieben. Es galt nicht für die Schwulen.
1969 kam die erste Reform in Westdeutschland:
Homosexualität zwischen mindestens 21-jährigen Männern wurde legalisiert. Zur
Beruhigung der schon damals besorgten Eltern, die ihre wehrpflichtigen Sprößlinge
gerne sexuell unangetastet aus den Kasernen rückausgehändigt bekommen
wollten, führte man eine absurde doppelte Schutzaltersgrenze ein. „Ein Mann
über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren
Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt“, war nach der
Neufassung des §175 eventuell gleichzeitig Täter und Opfer, machte sich aber in
jedem Falle strafbar. Sterben für das Vaterland war ab 18 okay, aber über die
eigene Sexualität zu bestimmen war es nicht.
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Die weiterhin erhöhte Schutzaltersgrenze für schwulen Sex
nach der zweiten Reform 1972 (nun bei 18 Jahren) wurde – unbeirrt von
wissenschaftlichen Erkenntnissen – mit möglichen Schäden in der sexuellen
Entwicklung begründet. Wenn Erwachsene schon pervers geworden und nicht mehr zu
retten waren, dann sperrte man sie nicht mehr ein, aber man wollte doch
verhindern, daß sie noch weitere arme Seelen mit ihrer Perversion vergifteten.
Erst 1994 strich der Bundestag den §175. Es war keine
politische Überzeugungstat: Noch fünf Jahre zuvor hatten Union, FDP und SPD
einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen geschlossen abgelehnt. Wir
verdanken diesen Schritt allein der notwendigen Rechtsangleichung nach der
Wiedervereinigung. Die DDR hatte den entsprechenden §151 schon 1988
abgeschafft, und ihn auf deren ehemaligem Gebiet erneut einzuführen traute man
sich dann doch nicht. Es gab keine feierlichen Worte, keine Medienwelle, keine
Regierung, die sich stolz mit diesem Schritt brüstete oder sich für das
erlittene Unrecht entschuldigte. Der Schandparagraph wurde – mit größtmöglicher
zeitlicher Verzögerung übrigens – geräuschlos entsorgt. Allein in der
Bundesrepublik hatte er zwischen 50.000 und 64.000 verurteilten Männern die
Freiheit und oftmals die gesellschaftliche Existenz genommen; die Zahl der
indirekten Opfer liegt unschätzbar höher.
Der letzte wegen einvernehmlichem schwulem Sex verurteilte
Mann saß noch bis 2004 in Haft. Drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf
vorzeitige Entlassung hatte die Justiz abgelehnt – selbst als der Straftatbestand,
dessentwegen er inhaftiert worden war, längst nicht mehr existierte.
2001 bescherte uns die rot-grüne Koalition ein Sondergesetz,
das aus fast nichts als Diskriminierungen bestand. Es wurde uns unter dem
zynischen Titel „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften“ serviert. Die zuständige SPD-Justiziministerin
Däubler-Gmelin hatte zuvor offenbar der evangelischen Kirche versprochen, den Gesetzentwurf auf ein Minimum an Rechten
zu reduzieren. Jedes kleinste Zugeständnis war ihr daraufhin in derartig
erbitterten Kämpfen abgerungen worden, daß sie Manfred Bruns, einem der
einflußreichsten Fürsprecher des Gesetzes, schließlich nicht einmal mehr die Hand geben mochte. Die „Anmeldung zur Begründung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft“ auf der KFZ-Meldestelle wurde uns als
Schritt zur Gleichstellung verkauft.
Die wesentlichsten Änderungen, die in den Folgejahren die
Lebenspartnerschaft der Ehe immer weiter annäherten, waren bekanntlich keine
politischen Entscheidungen, sondern wurden vor dem Verfassungsgericht gegen die
erklärte Überzeugung der Regierung eingeklagt. Als 2015 sogar das katholisch
geprägte Irland die Ehe öffnete, diskutierte Deutschland immer noch erregt
darüber, ob man 23 von 54 noch bestehenden diskriminierenden Gesetzen so
langsam mal angleichen könnte. Nicht etwa alle 54, denn wo kämen wir da hin?
Offenbar an einen Ort, zu dem niemand ernsthaft wollte.
2002, man mag diese Zahl kaum hier hinschreiben, erfolgte
die Rehabilitierung der in der NS-Zeit nach §175 verurteilten Männer durch die
rot-grüne Regierung. Sie waren von allen vorherigen Regierungen aus den
NS-Unrechtsaufhebungsgesetzen ausgeklammert worden.
Im Juni 2017 wurde endlich, selbstverständlich nach langem
Ringen und gegen erhebliche Widerstände, auch die Rehabilitierung der Männer
beschlossen, die in der Nachkriegszeit wegen §175 und §151 verurteilt worden
waren. Die Entschädigungssummen sind lächerlich karg. Noch in letzter Minute
gelang es der Union, eine Einschränkung einzubauen: Ausgenommen sind nun
pauschal alle Verurteilten, deren damaliger Partner unter 16 Jahren war – entgegen
der heterosexuellen Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Ausgerechnet in die
Entschädigung für ein Unrecht, das seit jeher auch mit einer paranoid
homophoben Auffassung von „Jugendschutz“ begründet worden war, wurde genau
dieser Aspekt, die Andeutung des gefährlichen schwulen Kinderfickers, wieder
auf eine schmuddelig-hinterfotzige Art hineingemengt. Die SPD spielte mit.
Wegen der ekelhaften Finte der Union sollten nicht noch mehr Betroffene wegsterben,
ohne die Umsetzung des Gesetzes erlebt zu haben. Es waren ohnehin schon zu
viele.
* * *
Und jetzt das. Das deutsche Parlament beschließt die Öffnung
der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Es ist ein großer und lange ersehnter
Moment. Nur: Er fühlt sich nicht so richtig groß an. Die Gleichstellung im deutschen
Eherecht erfolgt nicht als das Öffnen eines breiten Tores in eine gerechtere
Welt für alle, sondern als kontrollierte Sprengung eines der Kanzlerin lästigen
Wahlkampfthemas. Das Motto, überall nachzulesen, lautet nicht: „Dies ist ein
historisches Ereignis!“, sondern, „Hoppla, wie sind wir da denn jetzt so
plötzlich reingetorkelt?“ Eher ein „Huch“ als ein „Hurra“. Es ist ein bißchen
wie ein vorzeitiger und vermurkster Orgasmus. Nicht direkt unangenehm, aber
man hatte sich irgendwie doch etwas Schöneres vorgestellt.
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In der Parlamentsdebatte gibt es ein paar verbale
Beschwörungen von Historie, aber sie bleiben seltsam schal. Die Reden sind
geprägt von Rechtfertigungen, warum jetzt überhaupt abgestimmt werden darf,
von geschichtsklitterndem Eigenlob, von ärgerlichen Diskriminierungsleugnungen
und von ein paar unsterblichen Evergreens der Homophobie. Ein bißchen
zynische Verarsche darf nicht fehlen: Die Union streift sich plötzlich alles
als wunderbare Toleranzleistung über, was sie selbst vor kurzem noch als
Sargnagel der gesellschaftlichen Ordnung verteufelt hatte. Und natürlich wird –
irritierenderweise von allen Seiten – gefordert, daß wir auch den Abgeordneten,
die sich in intensiven inneren Kämpfen zu der Ansicht durchgerungen hatten, Artikel
drei des Grundgesetzes gelte eben nur für Heterosexuelle, Achtung und Respekt
zollen sollen.
Vielleicht hatten wir einfach unangemessene Erwartungen,
weil wir hofften, Deutschland wäre so wie andere Länder. Als vor ziemlich genau
zwei Jahren der Supreme Court der USA über die Eheöffnung entschied, ließ
Präsident Obama das Weiße Haus in Regenbogenfarben anstrahlen. Er sprach
davon, wie sich in dieser Entscheidung das wichtigste Ideal der Verfassung
verwirkliche und pries ein Land, das stolz auf seine Aktivist:innen sein könne.
Das erste, was wir nach der Abstimmung im Bundestag erleben, ist eine
Kanzlerin, die in der Reichstags-Caféteria der Presse erklärt,
weshalb sie diese Entscheidung für falsch hält und, das deutet sie zumindest
leise an, möglicherweise sogar für verfassungswidrig. Weniger Obama geht nicht.
* * *
Die Geschichte unserer Rechte ist eine des ewigen „bis
hierher und keinen Schritt weiter“, des „später vielleicht“, des „seid doch
endlich mal zufrieden“, des „jein“ und des „ja, aber…“ Diese Geschichte hat am
Freitag nicht geendet.
Die Ehe wurde geöffnet. Aber: Von Kanzlerin,
Bundespräsident, Bundestagspräsident hören wir kein einziges positives Wort
dazu. Aber: Vielleicht rennen doch noch irgendwelche mißgünstigen
Flitzepiepen vor das Verfassungsgericht. Jetzt schon gelingt es einigen
schlechten Verlierer:innen, den Eindruck zu festigen, daß dieses Gesetz
überhaupt nicht rechtmäßig zustande gekommen sei.
Einfach mal „ja“ sagen, klar und ganz ohne „aber“ – das ist
immer noch zu viel verlangt, oder? Es müssen ja nicht gleich alle im Chor
singen, und es ist ja auch nicht so, daß da gar keine:r wäre, der es sagt. Da
sind ziemlich viele, und das ist schön. Nur: Ich hätte es halt auch gerne mal
von den obersten Vertreter:innen unseres Staates gehört.
* * *
Natürlich ist die Eheöffnung fast nur „Symbolpolitik“. Es
stimmt, daß die rechtlichen Unterscheidungen zur Ehe weitestgehend ausgeräumt
waren. Klar, das volle Adoptionsrecht ist nicht unwichtig, und es ist auch ein
handfester juristischer Unterschied, ob man ein Sondergesetz hat, das jedes
Mal getrennt behandelt werden muß. Aber das ist nicht wirklich das Wichtigste.
Es geht hier um eine politische Geste. Wer in den letzten Tagen nicht die
Augen verschlossen hat, hat es gesehen: Diese „Symbolpolitik“ ließ viele
Menschen weinen, vor Freude, Erleichterung und aufgestauter Wut. Sie sorgte
für schlaflose Nächte, unkonzentrierte Arbeit und Panikattacken. Haben sich
Zigtausende von Menschen alle nur eingebildet, daß es hier um etwas Reales,
Wichtiges geht?
Wenn man das Argument umdreht, sieht man vielleicht noch
etwas klarer: Auch die exklusiv heterosexuelle Ehe war natürlich immer
Symbolpolitik: Ein Symbol der Entwertung von Menschen, denen wegen ihrer
angeblichen Verweigerung der „Keimzellen“-Bildung der Wert für diese
Gesellschaft abgesprochen wurde. Ein Symbol für das Fortbestehen einer
eigentlich überwunden geglaubten Gesellschaftsideologie, die den Wert der
Bürger:innen nach den Kriterien eines Schweinezüchters festlegt. Ein Symbol für
den großen Einfluß irrationaler, hauptsächlich religiöser Ideologie auf die
Politik (rationale Argumente für die Ungleichbehandlung gab es ja nie). Auch
die heteronormative Ehe war nicht nur ein Gesetz, sondern schon immer ein
Symbol, nur eben kein wirklich positives.
* * *
Ich weiß natürlich, daß mir niemand versprechen kann, daß
die Zeit des „ja, aber…“, mit der die Gesellschaft meine Existenz bisher
abgekanzelt und herabgewürdigt hat, nun vorbei sei. Das wäre völlig unrealistisch.
Ich hätte mir aber gewünscht, daß wenigstens der Staat mir endlich einmal
klar signalisiert, daß er selbst dabei ab sofort wirklich nicht mehr mitspielt.
Ich habe nicht auf ein Gesetz gewartet, sondern auf ein Bekenntnis: Ein Ja ohne
Aber von den höchsten Repräsentant:innen des Staates. Es wäre das erste Mal
in der Geschichte dieses Landes gewesen. Ich habe es nicht vernommen.
Natürlich ist schon das Gesetz an sich ein wirksames und in
keiner Weise zu unterschätzendes Signal. Manche Auswirkungen werden wir
vielleicht erst ganz langsam zu spüren bekommen, wenn z.B. nun alle Kinder mit
der Erfahrung aufwachsen, daß Schwule und Lesben wirklich heiraten können wie
alle anderen auch. Und manche Effekte werden ziemlich schnell spürbar werden.
Ich halte es nicht für übertrieben, wenn beispielsweise mein geschätzter
Blogger-Kollege Johannes Kram schreibt, daß er sich schon jetzt plötzlich in einer
anderen Position fühlt und beispielsweise auf die unveränderte Hetze
homofeindlicher Mitmenschen ganz anders reagieren kann:
„Die Geschichte ist einen Schritt weiter gegangen, und sie
haben sich entscheiden, diesen Schritt nicht mitzugehen. Jetzt kann ich ihnen
helfen, wenn sie das wollen. Aber ich bin nicht mehr der, der hier infrage
steht.“
Das Gesetz wird unser Lebensgefühl verändern und unsere
Stellung in der Gesellschaft. Das ist schon mehr, als wir vor kurzem noch
erhoffen konnten. Wir haben die entscheidende Geste nicht von einer Regierung
bekommen, sondern vom Parlament. Das ist ungewöhnlich, und damit müssen wir uns
jetzt begnügen. Mit ein paar expliziten Worten von wirklich höchster Stelle
wäre diese Geste aber noch greifbarer und persönlicher geworden.
Vielleicht erscheint es Einigen albern, daß ich eine
offizielle Anerkennung des Staates erwarte. Eventuell steckt ja eine naive
Projektion dahinter, die die fehlende Anerkennung der Eltern auf „Vater Staat“
verlagert (eine Minute Küchenpsychologie darf mal sein) und ein kitschiges „ich
hab dich lieb, wie du bist“ an der falschen Stelle erhofft. Vielleicht sollten
wir wirklich nicht wollen, daß Mutti schon wieder wen streichelt, und diesmal
sind wir‘s. Möglicherweise müssen wir uns einfach klar machen, daß wir die
bedingungslose Zustimmung unseres Staates auch in den nächsten Jahren nicht
offiziell bescheinigt bekommen werden.
Aber ist es nach der Vorgeschichte, die unser Staat sich mit
uns geleistet hat, nicht ein wenig nachvollziehbar, daß ich auf diese Geste
warte? Einfach mal ein bedingungsloses Ja und ein Versprechen, daß es jetzt
wirklich vorbei ist mit den hundert verdammten Abers? Eine tolle Chance dazu
wurde am Freitag verpaßt. Deutschland ist eben doch nur Deutschland. Und
hat es vergeigt.
* * *
Ein paar Grüne ließen am Freitag nach der Verkündung des Abstimmungsergebnisses
buntes Glitzerkonfetti auf Volker Beck regnen, der seine Zeit als Abgeordneter
mit dem größten Erfolg seiner Karriere beenden durfte. Auf einem anrührenden
Foto schaut er glücklich nach oben in diesen Glitzerregen. Ich hoffe sehr, daß
das Reinigungspersonal des Bundestages dieses Konfetti aufbewahrt hat und es
dem Schwulen Museum*
übergeben wird. Es war leider das einzige, was da im Bundestag wirklich richtig
gefunkelt hat.(derZaunfink)



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