Donnerstag, 5. Oktober 2017



Im Land des ewigen „ja, aber…“

Nach dem Krieg galt für die Schwulenverfolgung in Deutschland kein „Nie wieder!“, sondern ein „Recht so!“ Der §175 blieb. Die politische Hetze, die polizeiliche Verfolgung, die moralische Ächtung und der soziale Tod bei bloßer Verdächtigung blieben. 

 Nicht wenige Schwule, die den Auslöschungsversuch der Nazis überlebt hatten, standen erneut den selben Richtern gegenüber wie damals. Deutschland hatte sich selbst die Menschenwürde ins Gewissen und in die Verfassung geschrieben. Es galt nicht für die Schwulen.
1969 kam die er­s‍te Reform in Westdeutschland: Homosexualität zwischen minde­s‍tens 21-jährigen Männern wurde legalisiert. Zur Beruhigung der schon damals besorgten Eltern, die ihre wehrpflichtigen Sprößlinge gerne sexuell unangeta­s‍tet aus den Kasernen rückausgehändigt bekommen wollten, führte man eine absurde doppelte Schutzaltersgrenze ein. „Ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt“, war nach der Neufassung des §175 eventuell gleichzeitig Täter und Opfer, machte sich aber in jedem Falle strafbar. Sterben für das Vaterland war ab 18 okay, aber über die eigene Sexualität zu be­s‍timmen war es nicht.

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Die weiterhin erhöhte Schutzaltersgrenze für schwulen Sex nach der zweiten Reform 1972 (nun bei 18 Jahren) wurde – unbeirrt von wissenschaftlichen Erkenntnissen – mit möglichen Schäden in der sexuellen Entwicklung begründet. Wenn Erwachsene schon pervers geworden und nicht mehr zu retten waren, dann sperrte man sie nicht mehr ein, aber man wollte doch verhindern, daß sie noch weitere arme Seelen mit ihrer Perversion vergifteten.
Erst 1994 strich der Bundestag den §175. Es war keine politische Überzeugungstat: Noch fünf Jahre zuvor hatten Union, FDP und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen geschlossen abgelehnt. Wir verdanken diesen Schritt allein der notwendigen Rechtsangleichung nach der Wiedervereinigung. Die DDR hatte den entsprechenden §151 schon 1988 abgeschafft, und ihn auf deren ehemaligem Gebiet erneut einzuführen traute man sich dann doch nicht. Es gab keine feierlichen Worte, keine Medienwelle, keine Regierung, die sich stolz mit diesem Schritt brü­s‍tete oder sich für das erlittene Unrecht entschuldigte. Der Schandparagraph wurde – mit größtmöglicher zeitlicher Verzögerung übrigens – geräuschlos entsorgt. Allein in der Bundesrepublik hatte er zwischen 50.000 und 64.000 verurteilten Männern die Freiheit und oftmals die gesellschaftliche Exi­s‍tenz genommen; die Zahl der indirekten Opfer liegt unschätzbar höher.

Der letzte wegen einvernehmlichem schwulem Sex verurteilte Mann saß noch bis 2004 in Haft. Drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung hatte die Ju­s‍tiz abgelehnt – selbst als der Straftatbe­s‍tand, dessentwegen er inhaftiert worden war, längst nicht mehr exi­s‍tierte.
2001 bescherte uns die rot-grüne Koalition ein Sondergesetz, das aus fast nichts als Diskriminierungen be­s‍tand. Es wurde uns unter dem zynischen Titel „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften“ serviert. Die zu­s‍tändige SPD-Ju­s‍tizimini­s‍terin Däubler-Gmelin hatte zuvor offenbar der evangelischen Kirche versprochen, den Gesetzentwurf auf ein Minimum an Rechten zu reduzieren. Jedes klein­s‍te Zuge­s‍tändnis war ihr daraufhin in derartig erbitterten Kämpfen abgerungen worden, daß sie Manfred Bruns, einem der einflußreich­s‍ten Fürsprecher des Gesetzes, schließlich nicht einmal mehr die Hand geben mochte. Die „Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“ auf der KFZ-Melde­s‍telle wurde uns als Schritt zur Gleich­s‍tellung verkauft.

Die wesentlich­s‍ten Änderungen, die in den Folgejahren die Lebenspartnerschaft der Ehe immer weiter annäherten, waren bekanntlich keine politischen Entscheidungen, sondern wurden vor dem Verfassungsgericht gegen die erklärte Überzeugung der Regierung eingeklagt. Als 2015 sogar das katholisch geprägte Irland die Ehe öffnete, diskutierte Deutschland immer noch erregt darüber, ob man 23 von 54 noch be­s‍tehenden diskriminierenden Gesetzen so langsam mal angleichen könnte. Nicht etwa alle 54, denn wo kämen wir da hin? Offenbar an einen Ort, zu dem niemand ernsthaft wollte.

2002, man mag diese Zahl kaum hier hinschreiben, erfolgte die Rehabilitierung der in der NS-Zeit nach §175 verurteilten Männer durch die rot-grüne Regierung. Sie waren von allen vorherigen Regierungen aus den NS-Unrechtsaufhebungsgesetzen ausgeklammert worden.
Im Juni 2017 wurde endlich, selbstver­s‍tändlich nach langem Ringen und gegen erhebliche Wider­s‍tände, auch die Rehabilitierung der Männer beschlossen, die in der Nachkriegszeit wegen §175 und §151 verurteilt worden waren. Die Entschädigungssummen sind lächerlich karg. Noch in letzter Minute gelang es der Union, eine Einschränkung einzubauen: Ausgenommen sind nun pauschal alle Verurteilten, deren damaliger Partner unter 16 Jahren war – entgegen der heterosexuellen Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Ausgerechnet in die Entschädigung für ein Unrecht, das seit jeher auch mit einer paranoid homophoben Auffassung von „Jugendschutz“ begründet worden war, wurde genau dieser Aspekt, die Andeutung des gefährlichen schwulen Kinderfickers, wieder auf eine schmuddelig-hinterfotzige Art hineingemengt. Die SPD spielte mit. Wegen der ekelhaften Finte der Union sollten nicht noch mehr Betroffene weg­s‍terben, ohne die Umsetzung des Gesetzes erlebt zu haben. Es waren ohnehin schon zu viele.
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Und jetzt das. Das deutsche Parlament beschließt die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Es ist ein großer und lange ersehnter Moment. Nur: Er fühlt sich nicht so richtig groß an. Die Gleich­s‍tellung im deutschen Eherecht erfolgt nicht als das Öffnen eines breiten Tores in eine gerechtere Welt für alle, sondern als kontrollierte Sprengung eines der Kanzlerin lä­s‍tigen Wahlkampfthemas. Das Motto, überall nachzulesen, lautet nicht: „Dies ist ein historisches Ereignis!“, sondern, „Hoppla, wie sind wir da denn jetzt so plötzlich reingetorkelt?“ Eher ein „Huch“ als ein „Hurra“. Es ist ein bißchen wie ein vorzeitiger und vermurk­s‍ter Orgasmus. Nicht direkt unangenehm, aber man hatte sich irgendwie doch etwas Schöneres vorge­s‍tellt.

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In der Parlamentsdebatte gibt es ein paar verbale Beschwörungen von Historie, aber sie bleiben seltsam schal. Die Reden sind geprägt von Rechtfertigungen, warum jetzt überhaupt abge­s‍timmt werden darf, von geschichtsklitterndem Eigenlob, von ärgerlichen Diskriminierungsleugnungen und von ein paar un­s‍terblichen Evergreens der Homophobie. Ein bißchen zynische Verarsche darf nicht fehlen: Die Union streift sich plötzlich alles als wunderbare Toleranzlei­s‍tung über, was sie selbst vor kurzem noch als Sargnagel der gesellschaftlichen Ordnung verteufelt hatte. Und natürlich wird – irritierenderweise von allen Seiten – gefordert, daß wir auch den Abgeordneten, die sich in intensiven inneren Kämpfen zu der Ansicht durchgerungen hatten, Artikel drei des Grundgesetzes gelte eben nur für Heterosexuelle, Achtung und Respekt zollen sollen.
Vielleicht hatten wir einfach unangemessene Erwartungen, weil wir hofften, Deutschland wäre so wie andere Länder. Als vor ziemlich genau zwei Jahren der Supreme Court der USA über die Eheöffnung entschied, ließ Präsident Obama das Weiße Haus in Regenbogenfarben anstrahlen. Er sprach davon, wie sich in dieser Entscheidung das wichtig­s‍te Ideal der Verfassung verwirkliche und pries ein Land, das stolz auf seine Aktivist:innen sein könne. Das er­s‍te, was wir nach der Ab­s‍timmung im Bundestag erleben, ist eine Kanzlerin, die in der Reichstags-Caféteria der Presse erklärt, weshalb sie diese Entscheidung für falsch hält und, das deutet sie zumindest leise an, möglicherweise sogar für verfassungswidrig. Weniger Obama geht nicht.
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Die Geschichte unserer Rechte ist eine des ewigen „bis hierher und keinen Schritt weiter“, des „später vielleicht“, des „seid doch endlich mal zufrieden“, des „jein“ und des „ja, aber…“ Diese Geschichte hat am Freitag nicht geendet.
Die Ehe wurde geöffnet. Aber: Von Kanzlerin, Bundespräsident, Bundestagspräsident hören wir kein einziges positives Wort dazu. Aber: Vielleicht rennen doch noch irgendwelche mißgün­s‍tigen Flitzepiepen vor das Verfassungsgericht. Jetzt schon gelingt es einigen schlechten Verlierer:innen, den Eindruck zu fe­s‍tigen, daß dieses Gesetz überhaupt nicht rechtmäßig zu­s‍tande gekommen sei.
Einfach mal „ja“ sagen, klar und ganz ohne „aber“ – das ist immer noch zu viel verlangt, oder? Es müssen ja nicht gleich alle im Chor singen, und es ist ja auch nicht so, daß da gar keine:r wäre, der es sagt. Da sind ziemlich viele, und das ist schön. Nur: Ich hätte es halt auch gerne mal von den ober­s‍ten Vertreter:innen unseres Staates gehört.
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Natürlich ist die Eheöffnung fast nur „Symbolpolitik“. Es stimmt, daß die rechtlichen Unterscheidungen zur Ehe weitestgehend ausgeräumt waren. Klar, das volle Adoptionsrecht ist nicht unwichtig, und es ist auch ein handfe­s‍ter juri­s‍tischer Unterschied, ob man ein Sondergesetz hat, das jedes Mal getrennt behandelt werden muß. Aber das ist nicht wirklich das Wichtig­s‍te. Es geht hier um eine politische Ge­s‍te. Wer in den letzten Tagen nicht die Augen verschlossen hat, hat es gesehen: Diese „Symbolpolitik“ ließ viele Menschen weinen, vor Freude, Erleichterung und aufge­s‍tauter Wut. Sie sorgte für schlaflose Nächte, unkonzentrierte Arbeit und Panikattacken. Haben sich Zigtausende von Menschen alle nur eingebildet, daß es hier um etwas Reales, Wichtiges geht?
Wenn man das Argument umdreht, sieht man vielleicht noch etwas klarer: Auch die exklusiv heterosexuelle Ehe war natürlich immer Symbolpolitik: Ein Symbol der Entwertung von Menschen, denen wegen ihrer angeblichen Verweigerung der „Keimzellen“-Bildung der Wert für diese Gesellschaft abgesprochen wurde. Ein Symbol für das Fortbe­s‍tehen einer eigentlich überwunden geglaubten Gesellschaftsideologie, die den Wert der Bürger:innen nach den Kriterien eines Schweinezüchters festlegt. Ein Symbol für den großen Einfluß irrationaler, hauptsächlich religiöser Ideologie auf die Politik (rationale Argumente für die Ungleichbehandlung gab es ja nie). Auch die heteronormative Ehe war nicht nur ein Gesetz, sondern schon immer ein Symbol, nur eben kein wirklich positives.
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Ich weiß natürlich, daß mir niemand versprechen kann, daß die Zeit des „ja, aber…“, mit der die Gesellschaft meine Exi­s‍tenz bisher abgekanzelt und herabgewürdigt hat, nun vorbei sei. Das wäre völlig unreali­s‍tisch. Ich hätte mir aber gewünscht, daß wenig­s‍tens der Staat mir endlich einmal klar signalisiert, daß er selbst dabei ab sofort wirklich nicht mehr mitspielt. Ich habe nicht auf ein Gesetz gewartet, sondern auf ein Bekenntnis: Ein Ja ohne Aber von den höch­s‍ten Repräsentant:innen des Staates. Es wäre das er­s‍te Mal in der Geschichte dieses Landes gewesen. Ich habe es nicht vernommen.
Natürlich ist schon das Gesetz an sich ein wirksames und in keiner Weise zu unterschätzendes Signal. Manche Auswirkungen werden wir vielleicht erst ganz langsam zu spüren bekommen, wenn z.B. nun alle Kinder mit der Erfahrung aufwachsen, daß Schwule und Lesben wirklich heiraten können wie alle anderen auch. Und manche Effekte werden ziemlich schnell spürbar werden. Ich halte es nicht für übertrieben, wenn beispielsweise mein geschätzter Blogger-Kollege Johannes Kram schreibt, daß er sich schon jetzt plötzlich in einer anderen Position fühlt und beispielsweise auf die unveränderte Hetze homofeindlicher Mitmenschen ganz anders reagieren kann:
„Die Geschichte ist einen Schritt weiter gegangen, und sie haben sich entscheiden, diesen Schritt nicht mitzugehen. Jetzt kann ich ihnen helfen, wenn sie das wollen. Aber ich bin nicht mehr der, der hier infrage steht.“
Das Gesetz wird unser Lebensgefühl verändern und unsere Stellung in der Gesellschaft. Das ist schon mehr, als wir vor kurzem noch erhoffen konnten. Wir haben die entscheidende Ge­s‍te nicht von einer Regierung bekommen, sondern vom Parlament. Das ist ungewöhnlich, und damit müssen wir uns jetzt begnügen. Mit ein paar expliziten Worten von wirklich höch­s‍ter Stelle wäre diese Ge­s‍te aber noch greifbarer und persönlicher geworden.
Vielleicht erscheint es Einigen albern, daß ich eine offizielle Anerkennung des Staates erwarte. Eventuell steckt ja eine naive Projektion dahinter, die die fehlende Anerkennung der Eltern auf „Vater Staat“ verlagert (eine Minute Küchenpsychologie darf mal sein) und ein kitschiges „ich hab dich lieb, wie du bist“ an der falschen Stelle erhofft. Vielleicht sollten wir wirklich nicht wollen, daß Mutti schon wieder wen streichelt, und diesmal sind wir‘s. Möglicherweise müssen wir uns einfach klar machen, daß wir die bedingungslose Zu­s‍timmung unseres Staates auch in den näch­s‍ten Jahren nicht offiziell bescheinigt bekommen werden.
Aber ist es nach der Vorgeschichte, die unser Staat sich mit uns gelei­s‍tet hat, nicht ein wenig nachvollziehbar, daß ich auf diese Ge­s‍te warte? Einfach mal ein bedingungsloses Ja und ein Versprechen, daß es jetzt wirklich vorbei ist mit den hundert verdammten Abers? Eine tolle Chance dazu wurde am Freitag verpaßt. Deutschland ist eben doch nur Deutschland. Und hat es vergeigt.
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Ein paar Grüne ließen am Freitag nach der Verkündung des Ab­s‍timmungsergebnisses buntes Glitzerkonfetti auf Volker Beck regnen, der seine Zeit als Abgeordneter mit dem größten Erfolg seiner Karriere beenden durfte. Auf einem anrührenden Foto schaut er glücklich nach oben in diesen Glitzerregen. Ich hoffe sehr, daß das Reinigungspersonal des Bundestages dieses Konfetti aufbewahrt hat und es dem Schwulen Museum* übergeben wird. Es war leider das einzige, was da im Bundestag wirklich richtig gefunkelt hat.(derZaunfink)

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