Privat war gestern - Offenbarungszwang für Lehrer muss das sein? IN BERLIN
Berlin will’s wissen: Lehrpersonen von sechzig Berliner Schulen sollten in einer Studie Informationen von sich preisgeben – auch über ihre sexuelle Orientierung.
Die Berliner Schulverwaltung hat bei der
Humboldt-Universität und der privaten Sigmund-Freud-Universität eine Studie zur
„sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt“ von Jugendlichen in Auftrag gegeben.
Sechzig Berliner Schulen wurden für die Befragung ausgewählt; die Teilnahme der
Lehrpersonen an der Umfrage, heißt es im Anschreiben, sei freiwillig, aber von
der Behörde „ausdrücklich erwünscht“. An dieser Formulierung und einigen höchst
privaten Fragen zur (Lehr-)Person wie nach Dienstjahren, Alter, Adresse der
Schule und Ähnlichem, entzündete sich jetzt ein heftiger Streit. Vor allem an
der Frage: „Was ist Ihre sexuelle Orientierung?“ Auch die Frage nach Kollegen,
die offen lesbisch, schwul, also „queer“ seien, befremdet viele.
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| Foto-Berlin.de |
Die Schulbehörde distanziert sich inzwischen von der
ausdrücklichen Erwünschtheit, die genauso wie die Fragen zur Person allein in
der Verantwortung der Wissenschaftler liege. Die wiederum verteidigen das,
„Fragen nach Einstellungen und Annahmen von Menschen sind in den
Sozialwissenschaften und der Psychologie ein verbreitetes Vorgehen“. Auch seien
alle Daten anonymisiert und geschützt. Nicht wenige vermuten trotzdem ein
„hohes Missbrauchs potential“. CDU und FDP verlangen
nun, die Befragung zu stoppen, sie kritisieren die Überbetonung der sexuellen
Vielfalt durch Rot-Rot-Grün. Doch hat das Abgeordnetenhaus 2015 die Senatsstudie
zur „Lebenssituation lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und
intergeschlechtlicher Jugendlicher“ unter Berücksichtigung eventueller
Mehrfachdiskriminierung selbst gebilligt, die CDU war damals Regierungsfraktion.
Aber das sind Berliner Irritationen der alltäglichen Art.
Offenbarungszwang für Lehrer
Wesentlicher ist, dass auch hier, regierungsamtlich
geschützt, das Private und das Öffentliche nicht mehr getrennt werden,
Meinungen von Lehrern darauf untersucht werden sollen, wie sie den Unterricht
beeinflussen oder das Schulklima, und das in der hochsensiblen Sphäre der
Sexualität Jugendlicher. Es zeigt sich seit längerem ein regelrechter
Offenbarungszwang, der in einigen Bundesländern schon zu sogenannten
Handreichungen für Lehrer führte, die ihnen empfahlen, die jugendlichen Schüler
zu ermutigen, ihre sexuelle Orientierung öffentlich zu bekennen – ohne einen
Gedanken an deren, auch der Pubertät geschuldetes, Schamgefühl zu verschwenden.
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| Foto-FAZ. |
Privatsphäre, Diskretion war gestern. Und es ist mehr als
fraglich, ob damit Diskriminierung unterbunden werden kann. Dies zu tun, und
möglichst professionell, ist ohnehin jedem Pädagogen aufgegeben. Er hat seine
zwei Staatsexamen, die ihm die Lehrbefähigung attestieren, nicht wegen oder
trotz seiner sexuelle Orientierung bekommen. Im Gegenteil, die auch nur zu
erfragen ist jeder Behörde, jedem Arbeitgeber verboten. Vielleicht sollte mal
wieder gefragt werden, was Lehrer, Eltern, Politiker und vor allem LSBTI*-Aktivisten
von der Gleichheit vor dem Gesetz (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3) halten,
wonach niemand wegen seiner Identität, seines Geschlechts, seiner politischen
Anschauungen usw. benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden darf.(von Regina Mönch-faz)



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