Sichere Herkunftsländer
Fünf Gründe warum Tunesien, Algerien und Marokko keine sicheren Herkunftsstaaten sind
Die Union will leichter in den Maghreb abschieben können -
erste Grüne lehnen dies ab. Zurecht.
CDU und CSU wollen, daß die geplante Jamaika-Koalition die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Der
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter lehnte dies am Donnerstag im
ZDF-»Morgenmagazin« deutlich ab. Abzuwarten bleibt, wer sich durchsetzen wird.
Tatsächlich geht es der Union bei der geplanten Einstufung
weniger um ein menschenrechtliches Update zur Situation in Marokko, Tunesien
und Algerien. Stattdessen machen Regierungsvertreter keinen Hehl daraus, daß
die Abweisung und Abschiebung von Geflüchteten die eigentliche Motivation ist.
Mit dem Grundgesetz wäre eine solche Entscheidung aber sehr wahrscheinlich nicht
zu vereinen. Denn dieses erlaubt eine solche Einstufung nur dann, wenn dort
keine »unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung
stattfindet«. Hier sind fünf Gründe, warum das in Tunesien, Marokko und
Algerien nicht zutrifft:
1. Protesten wird mit Gewalt begegnet
Tunesien als Ursprungsland des Arabischen Frühlings gilt in
Sachen Versammlungsfreiheit als Vorbild in der arabischen Welt. Das Versprechen
auf »fundamentale Freiheiten«, das die neue Verfassung den Bürgern des Landes
gemacht hat, ist aber längst noch nicht eingelöst. Mehrmals lösten im
vergangenen Jahr Sicherheitskräfte Demonstrationen im Land mit massiver Gewalt
auf. Noch schlimmer ist die Situation in Marokko: Zwar versichern die Herrscher
auch hier immer wieder, aus dem Arabischen Frühling gelernt zu haben.
Monarchiegegner oder Aktivisten, die sich für die Unabhängigkeit der
Westsahara einsetzen, werden dennoch regelmäßig von öffentlichen Plätzen
vertrieben. Ähnlich sieht die Situation in Algerien aus: 2014 lösten Sicherheitskräfte
die Protestbewegung »Barakat« brutal auf. In der Hauptstadt Algier sind
Demonstrationen gleich ganz verboten.
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| Foto-M-Maenner.de |
2. In allen drei Staaten wird gefoltert
Die gute Nachricht zuerst: Die jüngste Justizreform hat
in Tunesien auch Häftlingen zu mehr Rechten verschafft. Inhaftierte haben nun
zum Beispiel das Recht auf einen Anwalt. Gefoltert wird laut
Menschenrechtsorganisationen trotzdem. Vor allem infolge der Anti-Terrorgesetze
hätten sich Fälle von Folter wie Waterboarding wieder erhöht, berichtet Amnesty
International. Internationale Aufmerksamkeit erregte der Tod von Mohamed Ali
Snoussi. Polizisten verprügelten den 32-Jährigen am 24. September 2014 auf
offenen Straße und verhafteten ihn anschließend. Neun Tage später starb er –
wahrscheinlich an den Folgen der Folter, die er in Haft erleiden mußte. Trotz
gegenteiliger Bekundungen wird auch in Marokko weiter gefoltert. Ein Bericht
von Amnesty International vom Mai 2015 dokumentierte 173 solcher Fälle. Und
in Algerien berichteten Häftlinge in der Vergangenheit immer wieder durch
Folter durch den Geheimdienst DRS.
3. Schwule und Lesben werden kriminalisiert
In Tunesien, Algerien und Marokko ist Homosexualität laut
Gesetz strafbar. Schwule und Lesben drohen in allen drei Ländern
Gefängnisstrafen. Nicht nur theoretisch: In Tunesien drohten Polizisten
kürzlich einer lesbischen Frau mit der Inhaftierung wegen ihrer Sexualität, als
diese einen Überfall zur Anzeige bringen wollte. Amnesty International
berichtet im vergangenen Jahr von fünf Männern, die in Marokko wegen
gleichgeschlechtlichen Sex zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren
verurteilt wurden. Im März dieses Jahres sorgte außerdem ein Internetvideo für
aufsehen, daß zeigte, wie eine Gruppe von Männer ein schwules Paar in ihrer
Wohnung überfiel und verprügelte. Kurz darauf verurteilte ein Gericht die
Beteiligten: eines der schwulen Opfer zu vier Monaten Haft wegen »unnatürlicher
Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts« und die Angreifer zu
zwei Monaten auf Bewährung.
4. Journalisten werden verfolgt
Seit dem Arabischen Frühling hat sich auch in der
tunesischen Medienlandschaft vieles zum Besseren gewendet. Leider nicht alles.
Noch immer sei Drohungen und Gewalt gegen Journalisten an der Tagesordnung,
berichtet Reporter ohne Grenzen. Kritik an Amtsträgern wird mit Gesetzen aus
der Zeit des alten Regimes begegnet. Auch in Algerien werden Journalisten,
die kritisch über die Regierung berichten, verfolgt. Der regierungskritische
Fernsehsender Al Atlas-TV mußte im März 2014 sein Programm einstellen. Drei
Monate später wurde ein Reporter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hatte mit
seiner Kamera plündernde Polizisten dokumentiert. In Marokko werde Kritik am
König als »Angriff auf die heiligen Werte der Nation« mit Gefängnis bestraft,
berichtet Reporter ohne Grenzen. Unliebsamen Journalisten würden außerdem oft
Drogendelikte untergeschoben.
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| Foto-Tagesspiegel |
5. Vergewaltigte Frauen bleiben oft schutzlos
Die tunesische Variante des Arabischen Frühlings galt vielen
auch als Revolution der Frau. Und tatsächlich ist die neue tunesische
Verfassung in Sachen Gleichstellung von Mann und Frau einmalig in der
islamischen Welt. Doch trotz vieler Verbesserungen gibt es für weibliche Opfer
von Gewalt in einigen Fällen immer noch keinen staatlichen Schutz: So können
Vergewaltiger von Frauen, die jünger sind als 20 Jahre, in Algerien noch immer
straffrei davon kommen, wenn sie ihr Opfer nach der Tat heiraten. Ein ähnliches Gesetz findet sich auch im tunesischen
Strafgesetzbuch, wurde jedoch im Juli 2017 vom Parlament aufgehoben. Noch
bis 2018 ist es in Kraft. In Marokko wurde das Gesetz, das die Ehe als eine Art
Wiedergutmachung bei Vergewaltigung vorsah, im Jahr 2014 nach dem Selbstmord
eines Opfers abgeschafft.(ND-von Fabian Köhler)



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