Ehe für alle Endlich keine Bittsteller mehr: Ein historischer Tag für Schwule und Lesben
Seit gestern ist die im Juni beschlossene „Ehe für alle“ Gesetz geworden. Alexander Vogt, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), beschreibt in einem Gastbeitrag, was das für ihn bedeutet.
Mit dem 1. Oktober 2017 begann für homosexuelle
Mitbürgerinnen und Mitbürger ein neuer historischer Abschnitt. Sie dürfen
heiraten. Das von vielen als Unwort empfundene „eingetragene
Lebenspartnerschaft“ gehört der Vergangenheit an. Aber immer noch gibt es viele
Kritikerinnen und Kritiker. Viele befürchten die Erosion gesellschaftlicher
Werte. Ist das so? Was wird sich ab heute wirklich verändern? Zum einen gehen
auf dem Standesamt auch zwei Männer oder zwei Frauen eine Ehe (und keine
Lebenspartnerschaft mehr) ein.
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| Foto-br.de |
Zum zweiten befinde ich mich nicht mehr in der Position,
Bittsteller zu sein. Ich muß keine Argumente mehr finden, warum das, was mir,
wie ich finde, von Rechts wegen zusteht, verweigert wird. Jetzt sind es die
anderen, die uns dieses recht bisher verweigert haben, die stichhaltige
Argumente finden müssen, falls sie eine Änderung zum alten Status quo
herbeiführen wollen. Ich verstehe die LSU und mich aber auch als Brückenbauer
und bin zur Diskussion gerne bereit. Und mir ist wohl bewußt, wie viele
Mitglieder vor allem meiner Partei, sich mit der Gleichstellung schwertun,
und auch mit der vermeintlichen Hektik und Eile in der sie schließlich im
Parlament durchgebracht wurde.
Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß die
Lebenspartnerschaft bereits vor 17 Jahren einge-führt wurde – und zwar als
reines Behelfsinstitut, weil die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch
nicht durchsetzbar war. Die Union hatte damals im Bundesrat die Mehrheit. Somit
konnte der rot-grün dominierte Bundestag nur die nicht zustimmungspflichtigen
Anteile der Gesetzesvorlage durchbringen. Seit 17 Jahren wurde im Parlament
immer wieder darüber diskutiert. In den letzten Legislaturperioden, hier muß
man – daß sage ich bewußt auch als Mitglied der CDU – bei der Wahrheit bleiben,
wurde der Vorstoß zur Gleichstellung im Rechtsausschuß ca. dreißigmal von
der schwarzgeführten Regierungskoalition vertagt. Zu behaupten, es sei zu
schnell gegangen oder man hätte kaum Zeit für eine angemessene Diskussion
gehabt, kann also schwerlich die Rede sein.
Worum geht es denn im Kern? Homosexuelle wollen den Bund
fürs Leben eingehen. Sie wollen eine (idealerweise) lebenslange Paarbeziehung
eingehen, die auf gegenseitiger Liebe gründet. Sie sind bereit, füreinander
Verantwortung zu übernehmen, füreinander zu sorgen, sich beizustehen, in
guten wie in schlechten Tagen.
Ist das Werteverfall? Ist das Beliebigkeit? Relativismus? Im
Gegenteil! Das Modell der Ehe erfährt eine Bestätigung, in gewissem Sinne
sogar eine Renaissance. Ein Rechtsinstitut, das auch bei Heterosexuellen zwar
immer noch sehr beliebt, dessen nackte Zahlen aber rückläufig sind, erfährt
einen neuen Aufschwung. Das sollte Anlaß zur Freude und nicht zur Kritik sein.
Zudem halte ich es für sehr wichtig, daß der Staat hier
seiner Rolle als Meinungsbildner nachkommt. Wird nämlich ein begrifflicher
Unterschied gemacht, wo für Lesben und Schwule eine Art „Sonderehe“, eben die
eingetragenen Lebenspartnerschaft, beibehalten wird, besteht immer die
Gefahr, daß manche folgern, es gäbe Menschen, die weniger Anrecht auf
gleichberechtigte Teilhabe an Staat und Gesellschaft hätten.
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| Foto-OffenburgerTageblatt |
Mit der Gleichstellung im Eherecht können Homosexuelle,
und dies ist die dritte Änderung, nunmehr auch als Paar, also gemeinsam, und
nicht wie bisher nur nacheinander in zwei separaten Adoptionsverfahren, ein
Kind adoptieren. Auch hier behaupten viele Gegner, dies sei zum Schaden der
Kinder. Dabei haben Studien in ausreichender Anzahl längst das Gegenteil
bewiesen. Eines ist sicher: Jedes Kind, das bei einem gleichgeschlechtlichen
Elternpaar aufwächst, ist definitiv gewollt und wird geliebt. Können wir uns
mehr wünschen?
Gefragte Pflegeeltern
Als Pflegeeltern sind gleichgeschlechtliche Elternpaare
übrigens sehr gefragt. Gerade die Kinder, die besondere Aufmerksamkeit und
Zuwendung brauchen, vertrauen unsere Jugendämter homosexuellen Paaren gerne an.
Dafür werden sie sicher ihre Gründe haben.
Zudem ist und bleibt eine Adoption in Deutschland stets eine
Einzelfallentscheidung. Die zuständigen Jugendämter haben zu beurteilen, bei
welchen Eltern ein Kind am besten aufwachsen kann. Kein gleich- aber eben
auch kein verschiedengeschlechtliches Paar hat ein Recht auf ein Kind.
Umgekehrt hat aber jedes zur Adoption stehende Kind das Recht, daß man die
Eltern findet, bei denen es am besten aufwachsen kann.
Ein Blick in diejenigen Nachbarländer, in denen die Ehe
gleichgeschlechtlichen Paaren längst offen-steht, bestätigt, daß das
Abendland nicht untergehen wird. Polygamie und Geschwisterehen sind nicht auf
dem Vormarsch. Bleiben wir also gelassen! Freuen wir uns doch darüber, wenn
Menschen ihr persönliches Glück als Paar leben wollen. Und freuen wir uns auch,
wenn sie als Eltern möglicherweise Kinder miteinander großziehen wollen – als
ganz normale Familien.
Normal – was ist das eigentlich? Meiner mittlerweile
siebenjährigen Nichte erklärte ich es vor zwei oder drei Jahren einmal folgendermaßen:
„Weißt Du, Katharina, es gibt Frauen und Männer, die sich lieben, so wie Deine
Eltern. Es gibt aber auch Frauen, die Frauen lieben, oder Männer die Männer
lieben, so wie ich. Und wir sind auch ganz normal. Von uns gibt es nur nicht so
viele.“ Für Katharina war das Thema damit abgehakt. Ich hoffe, daß auch unsere
Gesellschaft irgendwann einen Haken an dieses Thema machen kann.(fnp.de)



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