Montag, 2. Oktober 2017



Ehe für alle Endlich keine Bittsteller mehr: Ein historischer Tag für Schwule und Lesben

Seit gestern ist die im Juni beschlossene „Ehe für alle“ Gesetz geworden. Alexander Vogt, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), beschreibt in einem Gastbeitrag, was das für ihn bedeutet.

Mit dem 1. Oktober 2017 begann für homosexuelle Mitbürgerinnen und Mitbürger ein neuer historischer Abschnitt. Sie dürfen heiraten. Das von vielen als Unwort empfundene „eingetragene Lebenspartnerschaft“ gehört der Vergangenheit an. Aber immer noch gibt es viele Kritikerinnen und Kritiker. Viele befürchten die Erosion gesellschaftlicher Werte. Ist das so? Was wird sich ab heute wirklich verändern? Zum einen gehen auf dem Standesamt auch zwei Männer oder zwei Frauen eine Ehe (und keine Lebenspartnerschaft mehr) ein.

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Zum zweiten befinde ich mich nicht mehr in der Position, Bitt­s‍teller zu sein. Ich muß keine Argumente mehr finden, warum das, was mir, wie ich finde, von Rechts wegen zu­s‍teht, verweigert wird. Jetzt sind es die anderen, die uns dieses recht bisher verweigert haben, die stichhaltige Argumente finden müssen, falls sie eine Änderung zum alten Status quo herbeiführen wollen. Ich ver­s‍tehe die LSU und mich aber auch als Brückenbauer und bin zur Diskussion gerne bereit. Und mir ist wohl bewußt, wie viele Mitglieder vor allem meiner Partei, sich mit der Gleich­s‍tellung schwertun, und auch mit der vermeintlichen Hektik und Eile in der sie schließlich im Parlament durchgebracht wurde.

Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß die Lebenspartnerschaft bereits vor 17 Jahren einge-führt wurde – und zwar als reines Behelfsin­s‍titut, weil die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht durchsetzbar war. Die Union hatte damals im Bundesrat die Mehrheit. Somit konnte der rot-grün dominierte Bundestag nur die nicht zu­s‍timmungspflichtigen Anteile der Gesetzesvorlage durchbringen. Seit 17 Jahren wurde im Parlament immer wieder darüber diskutiert. In den letzten Legislaturperioden, hier muß man – daß sage ich bewußt auch als Mitglied der CDU – bei der Wahrheit bleiben, wurde der Vor­s‍toß zur Gleich­s‍tellung im Rechtsausschuß ca. dreißigmal von der schwarzgeführten Regierungskoalition vertagt. Zu behaupten, es sei zu schnell gegangen oder man hätte kaum Zeit für eine angemessene Diskussion gehabt, kann also schwerlich die Rede sein.
Worum geht es denn im Kern? Homosexuelle wollen den Bund fürs Leben eingehen. Sie wollen eine (idealerweise) lebenslange Paarbeziehung eingehen, die auf gegenseitiger Liebe gründet. Sie sind bereit, füreinander Verantwortung zu übernehmen, füreinander zu sorgen, sich beizu­s‍tehen, in guten wie in schlechten Tagen.

Ist das Werteverfall? Ist das Beliebigkeit? Relativismus? Im Gegenteil! Das Modell der Ehe erfährt eine Be­s‍tätigung, in gewissem Sinne sogar eine Renaissance. Ein Rechtsin­s‍titut, das auch bei Heterosexuellen zwar immer noch sehr beliebt, dessen nackte Zahlen aber rückläufig sind, erfährt einen neuen Aufschwung. Das sollte Anlaß zur Freude und nicht zur Kritik sein.
Zudem halte ich es für sehr wichtig, daß der Staat hier seiner Rolle als Meinungsbildner nachkommt. Wird nämlich ein begrifflicher Unterschied gemacht, wo für Lesben und Schwule eine Art „Sonderehe“, eben die eingetragenen Lebenspartnerschaft, beibehalten wird, be­s‍teht immer die Gefahr, daß manche folgern, es gäbe Menschen, die weniger Anrecht auf gleichberechtigte Teilhabe an Staat und Gesellschaft hätten.

Foto-OffenburgerTageblatt
Mit der Gleich­s‍tellung im Eherecht können Homosexuelle, und dies ist die dritte Änderung, nunmehr auch als Paar, also gemeinsam, und nicht wie bisher nur nacheinander in zwei separaten Adoptionsverfahren, ein Kind adoptieren. Auch hier behaupten viele Gegner, dies sei zum Schaden der Kinder. Dabei haben Studien in ausreichender Anzahl längst das Gegenteil bewiesen. Eines ist sicher: Jedes Kind, das bei einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar aufwächst, ist definitiv gewollt und wird geliebt. Können wir uns mehr wünschen?

Gefragte Pflegeeltern

Als Pflegeeltern sind gleichgeschlechtliche Elternpaare übrigens sehr gefragt. Gerade die Kinder, die besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung brauchen, vertrauen unsere Jugendämter homosexuellen Paaren gerne an. Dafür werden sie sicher ihre Gründe haben.
Zudem ist und bleibt eine Adoption in Deutschland stets eine Einzelfallentscheidung. Die zu­s‍tändigen Jugendämter haben zu beurteilen, bei welchen Eltern ein Kind am be­s‍ten aufwachsen kann. Kein gleich- aber eben auch kein verschiedengeschlechtliches Paar hat ein Recht auf ein Kind. Umgekehrt hat aber jedes zur Adoption stehende Kind das Recht, daß man die Eltern findet, bei denen es am be­s‍ten aufwachsen kann.

Ein Blick in diejenigen Nachbarländer, in denen die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren längst offen-steht, be­s‍tätigt, daß das Abendland nicht untergehen wird. Polygamie und Geschwi­s‍terehen sind nicht auf dem Vormarsch. Bleiben wir also gelassen! Freuen wir uns doch darüber, wenn Menschen ihr persönliches Glück als Paar leben wollen. Und freuen wir uns auch, wenn sie als Eltern möglicherweise Kinder miteinander großziehen wollen – als ganz normale Familien.
Normal – was ist das eigentlich? Meiner mittlerweile siebenjährigen Nichte erklärte ich es vor zwei oder drei Jahren einmal folgendermaßen: „Weißt Du, Katharina, es gibt Frauen und Männer, die sich lieben, so wie Deine Eltern. Es gibt aber auch Frauen, die Frauen lieben, oder Männer die Männer lieben, so wie ich. Und wir sind auch ganz normal. Von uns gibt es nur nicht so viele.“ Für Katharina war das Thema damit abgehakt. Ich hoffe, daß auch unsere Gesellschaft irgendwann einen Haken an dieses Thema machen kann.(fnp.de)

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