Geheimhaltung statt Glückwünsche
Homosexuellen Ehepaaren droht in ihrer Heimat oft Verfolgung und Diskriminierung. Standesämter sollen ausländischen Behörden deshalb keine Auskunft erteilen, fordern Verbände.
Es ist eine gute Woche her, daß in Deutschland erstmals
homosexuelle Paare geheiratet haben - wie Mann und Frau. Möglich wurden diese
Hochzeiten, weil zum 1. Oktober das Gesetz zur Ehe für alle bundesweit in Kraft
trat. Manche schwulen oder lesbischen Paare aber werden es sich sehr genau
überlegen, ob sie tatsächlich amtlich den Bund der Ehe schließen wollen. Wenn
einer der Partner aus einem Land stammt, in dem Homosexuelle diskriminiert
werden, könnten die Nachteile für sie überwiegen - denn die Änderung ihres
Personenstands wird den Herkunftsländern mitgeteilt.
Die rosarote Brille setzt man nach einem Blick auf die
Ilga-Weltkarte schnell ab; auf dieser Übersicht dokumentiert die International
Lesbian and Gay Association (Ilga) den rechtlichen Status von Lesben, Schwulen,
Bi- und Intersexuellen sowie Transgendern weltweit. Demnach sind es 76 Staaten,
in denen homophobes Strafrecht gilt. In sieben Staaten (Iran, Jemen,
Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan, Teile von Nigeria und Somalia) sind Schwule
von der Todesstrafe bedroht. In 22 asiatischen Staaten werden Homosexuelle
strafrechtlich verfolgt; unter anderem auch auf zehn karibischen Inselstaaten
sind homosexuelle Handlungen strafbar.
![]() |
| Foto-BerlinerZeitung) |
Schwule und Lesben sollen in ihren Herkunftsländern nicht entwürdigt werden
Was tun, wenn die Behörden bei der Einreise erkennen können,
daß da im Ausland eine Frau eine Frau oder ein Mann einen Mann geheiratet hat?
Am 1. November, einen Monat nach Wirksamkeit der Ehe für alle, tritt nämlich
ein weiteres Gesetz in Kraft: Es ist das sogenannte Personenstandsrechts-Änderungsgesetz.
Bei den Beratungen hatten die Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes
Deutschland (LSVD) erfolgreich darauf gedrungen, daß ausländischen Vertretungen
nicht Auskunft aus Personenstandsregistern gegeben werden darf, wenn die
Angehörigen dieses Staates in homosexuellen Lebenspartnerschaften leben. Der
Grund: Es soll verhindert werden, daß Schwule und Lesben in ihren
Herkunftsländern bei Familienbesuchen entwürdigt und bloßgestellt werden,
amtsärztliche Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen oder gar
inhaftiert werden.
"Während des Gesetzgebungsverfahrens war noch nicht
abzusehen, daß es demnächst auch gleichgeschlechtliche Ehen geben würde",
sagt Manfred Bruns, ehemaliger Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und
LSVD-Fürsprecher. In einem Brief an das Bundesinnenministerium fordert er
nun, daß das Gesetz nachgebessert wird. "Die Standesämter müssen
angewiesen werden, in der Zwischenzeit auch über gleichgeschlechtlich
verheiratete Ausländer keine Auskunft zu erteilen", so Bruns. Die Angst,
die jeweiligen konsularischen Vertretungen könnten Wind davon bekommen, wenn
ein Ausländer in Deutschland seine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandelt
oder einen gleichgeschlechtlichen Partner heiratet, ist nicht unbegründet.
![]() |
| Foto-alexanderabader |
Zwar heißt es schon jetzt unter Punkt 9 des neuen Gesetzes:
"Ob Mitteilungen an ausländische Stellen aufgrund zwischenstaatlicher
Vereinbarungen erfolgen können, ist unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Kulturkreise im Einzelfall zu prüfen." Laut Bruns
bezieht sich das aber wohl nur auf die vertraglich vorgesehenen automatischen
Datenübermittlungen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünfte
aus einem Personenstandsregister würden dort jedoch nicht angesprochen.(
Von Ulrike Heidenreich-süddeutsche.de)



Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen